Eichdienst nach ÖNORM EN IS/IEC 17025
Wir eichen für Sie:
- Zapfsäulen MID und nationale Zulassung inklusive Temperaturkompensation
- Reifendruckmessgeräte bis 16 bar
- Mopedbetankungsgeräte
- Schmierölmessanlagen
- Erdgaszapfsäulen für CNG
Laufende Kontrollen durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, sowie vorgeschriebene Kalibrierungen der eingesetzten Prüfnormale gewährleisten die Einhaltung der aktuellen Gesetze und Verordnungen. Die ermächtigte Eichstelle TSG mit ihren 3 Eichtechnikern eicht im ganzen Bundesgebiet Österreich. Die gesetzliche Nacheichfrist für Zapfsäulen beträgt 2 Jahre. Innerhalb dieser Zeit, müssen Sie ihre Messgeräte eichen und gegebenenfalls justieren lassen.
Was ist eine Eichung?
Die gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsprüfung eines Messgerätes. Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und Stempelung. Bei der eichtechnischen Prüfung wird die Konformität des Messgerätes mit den Eichvorschriften festgestellt, d.h. ob es die an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Merkmale zu stellenden Forderungen erfüllt und ob die zulässigen Fehlergrenzen (Eichfehlergrenzen) eingehalten werden. Durch die Stempelung wird die Konformität für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Nacheichfrist bestätigt. Welche Messgeräte der Eichpflicht unterliegen, ist im Maß- und Eichgesetzt geregelt.
Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail eichstelle.at@tokheimservices.com oder telefonisch unter +43 2256/606 810.