Was ist eine Eichung?
Die gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsprüfung eines Messgerätes. Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und Stempelung. Bei der eichtechnischen Prüfung wird die Konformität des Messgerätes mit den Eichvorschriften festgestellt, d.h. ob es die an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Merkmale zu stellenden Forderungen erfüllt und ob die zulässigen Fehlergrenzen (Eichfehlergrenzen) eingehalten werden. Durch die Stempelung wird die Konformität für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Nacheichfrist bestätigt. Welche Messgeräte der Eichpflicht unterliegen, ist im Maß- und Eichgesetzt geregelt.
Im Gesetz steht es festgeschrieben: Immer, wenn der Betrag, der vom Endverbraucher zu entrichten ist, durch eine Messung bestimmt ist, ist eine Eichung des Messgerätes erforderlich. Das gilt in unserer Branche vor allem für Zapfsäulen. Die Häufigkeit für die Durchführung von Eichungen war bisher mit 2 Jahren festgelegt. Nun wurde jedoch die gesetzliche Eichfrist auf 4 Jahre verlängert.