Revolutionäre Weichenstellung: EU veröffentlicht AFIR zur Förderung alternativer Kraftstoffinfrastruktu

Die Europäische Union setzt mit der offiziellen Veröffentlichung der „Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR)“ am 13. April 2024 einen Meilenstein für die Förderung von Elektromobilität und alternativen Kraftstoffen. Diese Verordnung legt verbindliche Ausbauziele und Anforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte fest, um die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU voranzutreiben.

Die AFIR hat das Ziel, den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in der EU voranzutreiben. Sie enthält verbindliche Ausbauziele für die Mitgliedstaaten und legt Anforderungen an Zahlungsmöglichkeiten, Preisgestaltung und weitere Aspekte fest.

An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Regeln:

  • Alle neu errichteten Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW müssen Zahlungsmöglichkeiten über Kartenlesegeräte oder kontaktlose Lesegeräte bereitstellen.
  • Neue Ladepunkte mit einer Leistung von weniger als 50 kW können alternative Zahlungsmethoden verwenden, die sichere Transaktionen über eine Internetverbindung ermöglichen, wie beispielsweise die Generierung eines spezifischen QR-Codes.

Die Betreiber von Ladepunkten müssen sicherstellen, dass alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die nach dem 13. April 2024 neu errichtet oder nach dem 14. Oktober 2024 renoviert werden, über intelligente Lademöglichkeiten verfügen. Bis spätestens 14. Oktober 2024 müssen sämtliche von Betreibern betriebene öffentlich zugängliche Ladepunkte digital vernetzt sein.

Ab dem 14. April 2025 müssen Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten und Tankstellen für alternative Kraftstoffe oder die Eigentümer dieser Einrichtungen die kostenfreie Verfügbarkeit von statischen und dynamischen Daten über ihre Infrastruktur für alternative Kraftstoffe oder die damit verbundenen Dienstleistungen sicherstellen.

Ab dem 1. Januar 2027 sind Betreiber von Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mehr als 50 kW dazu verpflichtet, bereits vor dem 13. April 2024 in Betrieb genommene Ladepunkte nachzurüsten, um Zahlungsmöglichkeiten über Kartenlesegeräte oder kontaktlose Lesegeräte anzubieten.

Diese Maßnahmen sind entscheidende Schritte zur weiteren Förderung der Elektromobilität und alternativer Kraftstoffe in der EU.

You are using an outdated browser . Please upgrade your browser to improve your experience.

To upgrade your browser we refer you to:

browsehappy.com Close