Bis Ende 2030 bezahlen elektrische Lastwagen keine Schwerverkehrsabgabe. Ab 2031 sollen sie schrittweise einen Teil davon bezahlen, ab 2036 den vollen Tarif.
Wer heute in E-Lastwagen investiert, sollte deshalb die Kosten über die ganze Einsatzdauer kennen: Fahrzeug, Ladeinfrastruktur und LSVA.
Die Schweiz ist bei E-Lastwagen in Europa vorne
Mehr als jeder vierte neue schwere Lastwagen in der Schweiz fährt heute elektrisch. Nach Angaben des Importeurverbands auto-schweiz waren im ersten Halbjahr 2026 26,3 Prozent der neu zugelassenen Lastwagen über 3,5 Tonnen rein elektrisch. Besonders gefragt waren Lastwagen ab 18 Tonnen; bei Fahrzeugen zwischen 3,6 und 16 Tonnen ist der Anteil noch sehr gering. Die Zahlen beruhen auf Erhebungen des Bundes und können noch vorläufig sein.
Damit ist die Schweiz europaweit vorne. Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) hatte 2025 kein anderes Land in Europa einen so hohen Elektroanteil bei neuen Lastwagen: 21 Prozent, gegenüber 5 Prozent im europäischen Durchschnitt.
Das BFS nennt mehrere mögliche Gründe: die Befreiung von der LSVA, gesetzliche Erleichterungen für Elektro-Lastwagen, die nur wegen ihrer Batterie schwerer als 3,5 Tonnen sind, und die kurzen Strecken in der Schweiz. Chauffeure müssen ihre Fahrt deshalb selten nur zum Laden unterbrechen.
Diese Anteile betreffen allerdings nur neue Fahrzeuge. Weil Lastwagen viele Jahre im Einsatz sind, fährt im gesamten Bestand erst ein kleiner Teil elektrisch. Für viele Betriebe ist die Umstellung deshalb noch ein Thema der kommenden Jahre.
Die LSVA kurz erklärt
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine Abgabe des Bundes. Sie gilt für Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen, die Güter transportieren. Wie viel ein Betrieb bezahlt, hängt von folgenden drei Faktoren:
- den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und in Liechtenstein
- dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs
- der Emissionsstufe, also der Abgasnorm
Vereinfacht gesagt: Je schwerer das Fahrzeug und je mehr Kilometer, desto höher die Abgabe.
Fahrzeuge mit einer besseren Abgasnorm bezahlen weniger.
Elektrische Lastwagen sind heute von der LSVA befreit. Trotzdem gilt bereits eine Pflicht: Seit dem 1. Oktober 2025 müssen auch sie ihre Kilometer mit einem LSVA-Erfassungsgerät aufzeichnen.
Was das Parlament beschlossen hat
Am 2. Oktober 2026 hat das Parlament die Revision des Schwerverkehrsabgabegesetzes in der Schlussabstimmung verabschiedet.
Damit werden Lastwagen mit Batterie oder Wasserstoff-Brennstoffzelle schrittweise in die LSVA einbezogen. Für die Jahre 2029 bis 2035 gilt für sie ein reduzierter Tarif.
Das Gesetz legt dafür Mindestrabatte fest, also eine Reduktion des normalen LSVA-Tarifs:
| Jahr | Rabatt (mindestens) | Zu bezahlen (höchstens) |
|---|---|---|
| Bis Ende 2030 | befreit | 0 % |
| 2031 | 70 % | 30 % |
| 2032 | 50 % | 50 % |
| 2033 | 30 % | 70 % |
| 2034 | 20 % | 80 % |
| 2035 | 10 % | 90 % |
| Ab 2036 | Kein Rabatt mehr | 100 % |
Was das für eine Investition heute bedeutet
Ein E-Lastwagen, den Sie heute kaufen, bezahlt bis Ende 2030 keine LSVA. Ab 2031 bezahlt er einen Teil davon, der bis 2036 schrittweise steigt.
Ein Rechenbeispiel: Nehmen wir an, ein Lastwagen würde ohne Rabatt CHF 10’000 LSVA pro Jahr bezahlen. Der Betrag ist frei gewählt, damit die Rechnung einfach bleibt. Mit den Rabatten aus dem Gesetz sieht das so aus:
| Jahr | Rabatt | LSVA für diesen E-Truck |
|---|---|---|
| Bis 2030 | 100 % | CHF 0 |
| 2031 | 70 % | CHF 3’000 |
| 2032 | 50 % | CHF 5’000 |
| 2033 | 30 % | CHF 7’000 |
| 2034 | 20 % | CHF 8’000 |
| 2035 | 10 % | CHF 9’000 |
| Ab 2036 | Kein Rabatt | CHF 10’000 |
Diese Rabatte sind Mindestwerte. Legt der Bundesrat einen höheren Rabatt fest, bezahlen Sie weniger. Die Beträge in der Tabelle sind also das Maximum.
Wie viel ein Lastwagen tatsächlich bezahlt, hängt von seinem Gewicht, den gefahrenen Kilometern und dem Tarif ab. Den Tarif legt der Bundesrat fest. Für E-Lastwagen ab 2031 ist er noch nicht bekannt.
Auch für viele Diesel-Lastwagen dürfte die LSVA teurer werden. Der Bundesrat will die heute verbreiteten Euro-6-Lastwagen voraussichtlich ab 2029 in eine teurere Abgabekategorie einteilen. Wer Elektro und Diesel vergleicht, sollte deshalb bei beiden mit den künftigen Abgaben rechnen.
Unser Tipp: Vergleichen Sie die Kosten über die ganze Zeit, in der Sie das Fahrzeug einsetzen wollen. Dazu gehören Kaufpreis, Strom oder Diesel, Wartung, Ladestationen und die LSVA für jedes Jahr.
Ladeinfrastruktur planen: Touren und Stromanschluss im Blick
Das Laden muss zur Tourenplanung passen
Bei einer elektrischen Flotte beginnt die Planung bei den Touren.
Drei Fragen helfen:
- Wie viele Kilometer fährt ein Lastwagen pro Tag?
- Wann kommt er ins Depot zurück?
- Wie lange steht er dort, bevor er wieder losfährt?
Ein Lastwagen, der die ganze Nacht auf dem Areal steht, braucht keine so starke Ladestation wie einer, der zwischen zwei Touren nur kurz laden kann. Die stärkste Station ist also nicht automatisch die richtige. Entscheidend ist, wie viel Strom in der verfügbaren Zeit nachgeladen werden muss.
Daraus ergeben sich Anzahl und Leistung der DC-Ladestationen. Auch der Standort auf dem Areal zählt: Die Chauffeure sollen gut zufahren und das Kabel einfach einstecken können, ohne den übrigen Betrieb zu behindern.
Den Stromanschluss früh klären
Mehrere E-Lastwagen brauchen deutlich mehr Strom am Standort. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Elektrizitätswerk, bevor Sie Fahrzeuge bestellen. Im Ständerat wurde darauf hingewiesen, dass die Bewilligung eines Netzanschlusses lange dauern kann.
Klären Sie früh:
- Reicht der heutige Anschluss?
- Müssen die Fahrzeuge nacheinander statt gleichzeitig laden?
- Braucht es einen grösseren Anschluss, oder gibt es eine Alternative?
Ein grösserer Anschluss ist nicht immer die einzige Lösung. Ein Batteriespeicher am Standort springt ein, wenn mehrere Lastwagen gleichzeitig laden. Er liefert in diesen Momenten zusätzliche Leistung und senkt so die Spitzen im Stromnetz. Neue Ladestationen könne damit angeschlossen werden, ohne den bestehenden Netzanschluss sofort verstärken zu müssen. Mit einer Photovoltaikanlage kann der Speicher zudem Solarstrom für die Fahrzeuge zwischenspeichern.
Laden und Tanken auf einer Plattform: LOGmaster
In vielen Betrieben fahren Diesel- und Elektro-Lastwagen noch lange nebeneinander. Zu den Tankvorgängen kommen dann Ladevorgänge hinzu, die ebenfalls erfasst werden müssen.
Die LOGMaster-Lösung von TSG verwaltet beides auf einer Plattform. So sehen die Verantwortlichen auf einem Dashboard, wer wann welche Anlage genutzt hat und wie viel verbraucht wurde.
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ChargeLOG
regelt den Zugang zu den Ladestationen und erfasst jeden Ladevorgang.
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FuelLOG
verwaltet die Treibstoffversorgung und erfasst jede Betankung.
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Beispiel aus der Praxis bei RBS und BSU
Erfahren Sie hier, wie RBS und BSU mit LOGMaster die Verwaltung ihrer Depots nachhaltig optimieren.
Schritt für Schritt mit TSG Switzerland
Jede Transportfirma hat andere Touren, Standzeiten und Voraussetzungen auf dem Areal.
Gemeinsam klären wir, was Sie heute brauchen und wie die Lösung mit Ihrer Flotte wachsen kann.
TSG Switzerland begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zum laufenden Betrieb:
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Bedarf klären
Wir analysieren Anzahl Fahrzeuge, Touren, Tageskilometer und Standzeiten.
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Stromanschluss prüfen
Wir prüfen die verfügbare Leistung und planen Lastmanagement oder bei Bedarf einen Batteriespeicher.
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Ladeinfrastruktur planen und installieren
Wir installieren passende DC-Ladestationen am richtigen Ort auf Ihrem Areal.
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Betrieb verwalten
Mit LOGmaster starten Chauffeure Tanken und Laden mit demselben Badge. Alles im Blick auf einem Dashboard.
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Wartung und Service
Wir warten Ihre Anlagen, damit sie zuverlässig laufen.
Jetzt bis zu 50% Förderbeiträge für
E-LKW-Ladeinfrastruktur sichern
Der Bund unterstützt Unternehmen mit dem Programm in‑charge beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge.
Welche Förderungen gibt es für E-LKW-Ladeinfrastruktur?
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Im Rahmen des Förderprogramms in-charge können bis zu 40% der Investitionskosten gefördert werden.
Bei innovativen Projekten sogar bis zu 50%.
So reduzieren Sie Ihre Investitionskosten deutlich und beschleunigen den Umstieg auf Elektromobilität.
Werden auch Planung und Machbarkeitsanalysen gefördert?
Ja. Machbarkeitsanalysen sind ebenfalls förderfähig und können mit bis zu 50% der Kosten unterstützt werden.
Eine frühzeitige und korrekte Planung ist entscheidend: Nur eine optimal dimensionierte Ladeinfrastruktur stellt sicher, dass die maximale Förderung ausgeschöpft werden kann.
Welche Unternehmen sind förderberechtigt?
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche, die:
- weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen
- einen jährlichen Stromverbrauch von unter 500 MWh haben
- einen jährlichen Wärmeenergiebedarf von unter 5 GWh aufweisen
- ihre LKW-Flotte elektrifizieren
Wichtig: Förderfähigkeit und Förderhöhe müssen bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Eine falsch ausgelegte Infrastruktur kann die Förderung einschränken oder ausschliessen.
Wer unterstützt mich dabei?
TSG begleitet Sie kompetent und praxisnah:
- Prüfung und Einordnung Ihrer Förderfähigkeit
- Strukturierte Projektvorbereitung
- Identifikation und Ausschöpfung des maximalen Förderpotenzials
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Mit unserer Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihr Projekt optimal vorbereitet ist und alle Anforderungen erfüllt.
